Arbeitnehmernewsarchiv

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Frühling 2010
Herbst 2009
Sommer 2009
STEUERN: Teilzeit im Alter
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen!
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RECHT: Nervige Telefonwerbung
Telefonwerbung ist nicht erlaubt!
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GELD: Spenden ohne Falle
Leider gibt es aber viele unseriöse Vereine, die das Geld in die eigene Tasche stecken.
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VERSICHERUNG: Versicherungen richtig kündigen
Haben Sie vor, die Versicherung zu wechseln, beachten Sie, es neben den Prämien auch die Deckungssummen zu vergleichen.
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RECHT: Nervige Telefonwerbung


Telefonwerbung ist nicht erlaubt!

Das Telekomgesetz schützt unsere Privatsphäre – Telefonwerbung ist nicht erlaubt. Es sei denn, Sie haben zuvor der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Marketingzwecken zugestimmt. Generell ist es empfehlenswert, dass Sie auf Anmeldemasken, Werbeantwortkarten oder im Internet niemals Ihre Telefonnummer angeben. Achtung: Unseriöse Anbieter gehen soweit, dass sie richtiggehend aggressives Telefonmarketing betreiben. Fragen Sie einfach nur nach Infomaterial, wird oft schnell ein Vertragsabschlusswille unterstellt.

Unlauter Wettbewerb
Unerwünschte Telefonwerbung verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Lassen Sie die Verletzung Ihrer Privatsphäre nicht ohne Konsequenzen! Gehen Sie beim nächsten Anruf besser in die Offensive und fragen nach: In wessen Auftrag rufen Sie an? Woher haben Sie meine Nummer? Anzeigen werden bei den Fernmeldebehörden entgegengenommen (Mail an: fb.wien.@bmvit.gv.at).

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