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Eine Bürgschaft zu übernehmen, muss gut überlegt werden. Man verpflichtet sich dadurch für fremde Schuld zu haften.
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RECHT: Bürgschaft Risiken nicht unterschätzen


Eine Bürgschaft zu übernehmen, muss gut überlegt werden. Man verpflichtet sich dadurch für fremde Schuld zu haften.

Eine Bürgschaft zu übernehmen, muss gut überlegt werden. Man verpflichtet sich dadurch für fremde Schuld zu haften. Kann der Schuldner seine Zahlungen nicht mehr leisten, muss der Bürge einspringen. Das alles ist schriftlich im Bürgschaftsvertrag zwischen Gläubiger und Bürgen festgelegt. Probleme gibt es in der Praxis oft: Vermögenslose Familienmitglieder übernehmen manchmal die Mithaftung oder Kreditbürgschaft. Wenn es hart auf hart kommt, kann dies Existenzen zerstören. In manchen Fällen mäßigen die Richter auch die Verpflichtung des Bürgen „unter Berücksichtigung aller Umstände“. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen.

Vorsicht besser als Nachsicht

Besser man berücksichtigt im Vorhinein die wesentlichen Punkte: Welchen Maximalbetrag könnten Sie sich leisten, ohne Ihre Lebensumstände zu beeinträchtigen? Begrenzen Sie die Bürgschaft gleich im Vertrag auf diesen Betrag. Haben Sie geplant, in den nächsten Jahren einen Kredit aufzunehmen? Achtung: Eine Bürgschaft schränkt auch Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ein. Gibt es eine „Prolongationsklausel“ im Vertrag? Das würde bedeuten, dass eine stillschweigende Verlängerung einer zeitlich begrenzten Bürgschaft möglich ist. Achten Sie darauf, dass derartige Klauseln ersatzlos gestrichen werden.

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