

STEUERN: Sonderausgaben Richtig absetzen |
Wer Sonderausgaben richtig absetzt, kann Steuern sparen. Wer Sonderausgaben richtig absetzt, kann Steuern sparen. Bedingung ist, dass die Zahlungen für sich selbst, den Partner oder die Kinder ausgegeben wurden. In dem Kalenderjahr, in dem sie geleistet werden, können Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es gibt Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung: Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung, Personenversicherungen, junge Aktien, Genussscheine und Wandelschuldverschreibungen. Bis zu einem Betrag von 2.920,- Euro (bzw. 5.840,-, wenn der Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag zusteht) können diese jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Kein Höchstbeitrag Zu den Sonderausgaben ohne Höchstbetrag zählen Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten, freiwillige Selbstversicherung in der Pensionsversicherung, manche Renten und dauernde Lasten, Steuerberatungskosten und Abfindung von Rentenansprüchen. Kirchenbeiträge, Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger und private Zuwendungen sind Sonderfälle mit anderen Höchstbeiträgen. Die Liste der begünstigten Spendenempfänger findet man im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung. (Im Internet unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/ ) |








