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STEUERN: Sonderausgaben Richtig absetzen
Wer Sonderausgaben richtig absetzt, kann Steuern sparen.
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RECHT: Bürgschaft Risiken nicht unterschätzen
Eine Bürgschaft zu übernehmen, muss gut überlegt werden. Man verpflichtet sich dadurch für fremde Schuld zu haften.
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GELD: Kaution Pflicht des Mieters
Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, muss eine Kaution leisten.
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VERSICHERUNG: KFZ-Versicherung im Ausland
Ein Unfall mit dem Auto im Ausland kann teuer werden.
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STEUERN: Sonderausgaben Richtig absetzen


Wer Sonderausgaben richtig absetzt, kann Steuern sparen.

Wer Sonderausgaben richtig absetzt, kann Steuern sparen. Bedingung ist, dass die Zahlungen für sich selbst, den Partner oder die Kinder ausgegeben wurden. In dem Kalenderjahr, in dem sie geleistet werden, können Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es gibt Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung: Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung, Personenversicherungen, junge Aktien, Genussscheine und Wandelschuldverschreibungen. Bis zu einem Betrag von 2.920,- Euro (bzw. 5.840,-, wenn der Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag zusteht) können diese jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

Kein Höchstbeitrag

Zu den Sonderausgaben ohne Höchstbetrag zählen Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten, freiwillige Selbstversicherung in der Pensionsversicherung, manche Renten und dauernde Lasten, Steuerberatungskosten und Abfindung von Rentenansprüchen. Kirchenbeiträge, Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger und private Zuwendungen sind Sonderfälle mit anderen Höchstbeiträgen. Die Liste der begünstigten Spendenempfänger findet man im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung. (Im Internet unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/ )
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