Ärztenews-Archiv

atikon.com
Müsste ANEWSA_CS heißen
Sommer 2010
Frühling 2010
Winter 2009/10
Herbst 2009
Frühling 2009
Winter 2008/09
Herbst 2008
Sommer 2008
Frühling 2008
Winter 2007/08
Das Familienpaket der Steuerreform 2009
Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen.
nähere Details
Muss ein Arzt vor einer Operation über seine Vorerfahrungen aufklären?
Nach einer aktuellen Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes ist es nicht erforderlich, dass ein Arzt seinen Patienten darüber aufklärt, wie viele
nähere Details
Gewinnfreibetrag ab 2010
Mit Wirksamkeit ab 2010 soll der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht werden.
nähere Details
Spenden steuerlich absetzen
Wie schon berichtet, sind Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar. Das Bundesministerium für Finanzen hat weitere Informationen zur
nähere Details

Spenden steuerlich absetzen


Wie schon berichtet, sind Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar. Das Bundesministerium für Finanzen hat weitere Informationen zur organisatorischen Abwicklung der Steuerbegünstigung von Spenden veröffentlicht.

Die begünstigten Spendenempfänger (Vereine und andere Einrichtungen) werden auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) auf drei Listen veröffentlicht. Zwei dieser Listen betreffen jene Organisationen, die – ab 2009 neu – als begünstigte Spendenempfänger in Betracht kommen. Erstmals wird die Veröffentlichung der neuen Listen am 31.7.2009 erfolgen. Für die zu diesem Termin erstmalig veröffentlichten Listen gilt die Besonderheit, dass sie auf den 1.1.2009 zurückwirken. Das bedeutet, dass bereits alle ab 1.1.2009 geleisteten Spenden an dort genannte Einrichtungen abziehbar sind. Später hinzukommende Vereine und andere Einrichtungen sind erst ab der Aufnahme in die jeweilige Liste begünstigt.

Für den Spender ist daher wichtig: Sobald und solange ein Verein oder eine andere Einrichtung auf den Listen aufscheint, können an diesen steuerbegünstigt Spenden geleistet werden. Eine Bestätigung des Vereins oder der anderen Einrichtungen (z. B. auf einem Folder oder auf dem Erlagschein), dass „Ihre Spende steuerlich absetzbar“ sei, ersetzt die Veröffentlichung auf der jeweiligen Liste nicht.

Spende als Betriebsausgabe

Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen. Spenden sind für Unternehmen als Betriebsausgaben insoweit absetzbar, als sie insgesamt 10 % des Gewinns des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht übersteigen.

Spende als Sonderausgabe

Als Sonderausgaben sind Spenden absetzbar, als sie insgesamt 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres nicht übersteigen. Diese Spenden müssen in die Erklärung zur Veranlagung für die Jahre 2009 und 2010 aufgenommen werden. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden. Die Zahlungsbestätigung der Spendenorganisation hat jedenfalls den Namen und die Adresse der Spenderin/des Spenders zu enthalten. Für diesbezügliche Belege gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.

Ab 2011 ist vorgesehen, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Privatspenden dem begünstigten Spendenempfänger grundsätzlich die Sozialversicherungsnummer mitzuteilen ist. Der begünstigte Spendenempfänger (Verein oder Ähnliches) muss dies unmittelbar der Finanzverwaltung elektronisch übermitteln.

Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig

Nicht abzugsfähig sind echte Mitgliedsbeiträge, Beiträge, die über den Mitgliedsbeitrag hinaus freiwillig entrichtet, werden jedoch schon.

Stand: 13. Mai 2009

Logo Economy Logo Hötzinger Logo Rendl