Ärztenews-Archiv

atikon.com
Müsste ANEWSA_CS heißen
Sommer 2010
Frühling 2010
Winter 2009/10
Herbst 2009
Sommer 2009
Winter 2008/09
Herbst 2008
Sommer 2008
Frühling 2008
Winter 2007/08
Steuerreform 2009
Die Steuerreform 2009 liegt als Gesetzesentwurf vor und soll bis Ostern das Parlament passieren. Basis dieser Informationen ist der aktuelle
nähere Details
Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?
Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der aktuellen Finanzkrise gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einlagensicherung von Spareinlagen bei Banken geschaffen.
nähere Details
Absetzbarkeit mildtätiger Spenden ab 2009 angekündigt
Bei einem Spendengipfel mit Vertretern von Hilfsorganisationen und vom Finanzministerium wurde eine politische Einigung über die grundsätzliche steuerliche Absetzbarkeit von
nähere Details
Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel
Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wurde zu Beginn des Jahres von 20 % auf 10 % gesenkt. Ein Erlass des Bundesministeriums
nähere Details
Hausanteil bei ärztlichen Sondergebühren
Bei Krankenhausärzten wird oft für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt ein sogenannter Hausanteil abgezogen. Dieser Hausanteil kann von der
nähere Details

Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel


Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wurde zu Beginn des Jahres von 20 % auf 10 % gesenkt. Ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stellt nun klar, welche Arzneimittel betroffen sind.

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt für alle Umsätze (Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) mit Arzneimitteln, die unter das Arzneimittelgesetz fallen.

In Zweifelsfragen ist somit das Arzneimittelgesetz heranzuziehen. Umsätze mit Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes 1996 werden weiterhin mit dem Normalsteuersatz von 20 % besteuert. Zur Feststellung im Einzelfall hinsichtlich bestimmter Produkte stehen das Warenverzeichnis I und II des Österreichischen Apotheker-Verlages zur Verfügung.

Für jene Waren, die bereits bisher in der Anlage zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgrund der zolltariflichen Erfassung in den jeweiligen Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) enthalten sind, tritt keine Änderung ein. So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 %.

Der Umsatzsteuersatz von 10 % ist auch bei den unselbstständigen Nebenleistungen zur Hauptleistung (Arzneimittelumsatz) anzuwenden. Dies sind die im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln anfallenden Gebühren (Impfzuschüsse, Nachttaxe, Suchtgiftgebühr usw.) sowie etwa auch die erforderlichen Gefäße bei magistralen Zubereitungen (Einzelanfertigung aufgrund einer ärztlichen Verschreibung). Dies ist allerdings im Erlass nicht ausdrücklich erwähnt.

Stand: 16. Februar 2009

Logo Economy Logo Hötzinger Logo Rendl