Ab 2008 Wertpapiere keine Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter mehr
Begünstigungsfähige Wertpapiere werden ab 1.1.2008 nicht mehr als
Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter für ausscheidende Wertpapiere
anerkannt.
Alle anderen beweglichen körperlichen begünstigungsfähigen
Wirtschaftsgüter sind für eine Ersatzbeschaffung weiterhin geeignet.
Allgemeine – unverändert gebliebene – Voraussetzung für die
Begünstigungsfähigkeit: Nutzungsdauer von zumindest vier Jahren.
Ausgenommen davon sind insbesondere Gebäude, Pkw, geringwertige
Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden und
gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Taugliche Wertpapiere
Beispiele für taugliche Wertpapiere, sofern der Ausgabewert mindestens
90 % des Nennwertes beträgt und Prospektpflicht gegeben ist, unabhängig
davon, ob die Verzinsung fix oder variabel ausgestaltet ist:
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Anleihen der Bundesländer und
Gemeinden, Bundesschatzscheine, Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe,
Kommunalobligationen), Industrieobligationen, Gewinnschuldverschreibungen,
Wohnbauanleihen (KESt-Freiheit kommt nicht zum Tragen, da die Zinsen beim
Empfänger nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind),
Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen (es besteht neben dem
Anspruch auf Rückzahlung des Einlösungsbetrages ein zusätzliches
selbstständiges Aktienbezugsrecht), Umtauschanleihen (anstatt der
Rückzahlung des eingesetzten Kapitals kann der Bezug von Aktien einer in
den Anleihebedingungen genannten Gesellschaft vereinbart werden),
Zertifikate (sofern eine 100 %-ige Kapitalgarantie gegeben ist).
Stand: 15. Februar 2008 |