

Abfertigung NEU für selbstständige Ärzte |
Selbstständige Ärzte können sich auf freiwilliger Basis im Rahmen eines Opting-in Modells dazu verpflichten, 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) einzuzahlen. Das bedeutet für das Jahr 2008 ein maximaler monatlicher Betrag von €
70,15 (1,53 % bezogen auf die monatliche Höchstbeitragsgrundlage von
€ 4.585,00). Die Möglichkeit zum Opting-in besteht bis zum
31.12.2008 (für jene, die bereits vor dem 31.12.2007
selbstständig tätig waren)bzw. ein Jahr ab Beginn der
Berufsausübung. Ein Widerruf der einmal getroffenen Entscheidung ist nicht
mehr möglich. Verfügung über die Beiträge
Auszahlungsmodus
Steuerliche BegünstigungenDie Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag
unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %, die
Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder
Pensionszusatzversicherung) ist überhaupt
steuerfrei. Hinweis: Selbstständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind verpflichtet, 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage in die Selbstständigenvorsorge einzuzahlen. Bei freien Dienstnehmern ist der Dienstgeber verpflichtet, diesen Beitrag abzuführen. Stand: 15. Februar 2008 |








