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Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08
Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig,
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Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008
Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist nun nach einem langen politischen Diskussionsprozess als
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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008
Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder
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Bausparprämie steigt 2008
Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
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Voraussichtliche GSVG/FSVG-Werte für 2008
Die Veröffentlichung dieser Werte im Bundesgesetzblatt ist abzuwarten.
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Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008


Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist nun nach einem langen politischen Diskussionsprozess als Gesetz beschlossen worden (Nationalratsbeschluss am 17.10.2007, Zustimmung des Bundesrates am 31.10.2007).

Ab 2008 haben alle Eltern die Wahl: sie können das KBG

  • wie bisher bis max. zum 30./36. (wenn auch der zweite Elternteil das KBG beansprucht) Lebensmonat des Kindes in der derzeit bestehenden Höhe von rund € 436,00 pro Monat oder 
  • bis max. zum 20./24. Lebensmonat des Kindes in der Höhe von rund € 624,00 pro Monat oder 
  • bis max. zum 15./18. Lebensmonat des Kindes in der Höhe von rund € 800,00 pro Monat beziehen.

Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich die Beträge für das zweite und jedes weitere Kind um € 50,00.

Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird ab 2008 für alle von € 14.600,00 auf € 16.200,00 pro Kalenderjahr erhöht. Unter Zuverdienst fallen grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, etc.) – einschließlich Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Das 13. und 14. Monatsgehalt wird mit einem Äquivalent von 30 % der jährlichen Lohnsteuerbemessungsgrundlage bewertet.

Die Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (Überbrückungskredit, dieser muss wieder zurückbezahlt werden) wird ab 2008 für alle von € 5.200,00 auf ebenfalls € 16.200,00 angehoben. Der Zuschuss beträgt € 182,00  pro Monat (€ 6,06 / Tag).

Die Zuverdienstgrenze erhält ab 2008 eine Einschleifregelung, demnach muss in Hinkunft nicht mehr das gesamte im Kalenderjahr bezogene Kinderbetreuungsgeld (bzw. der Zuschuss) zurückgefordert werden, sondern es ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird.

Stand: 15. November 2007

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