

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08 |
Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig, soll die nachfolgende Checkliste sicherstellen. Die Checkliste stellt auf die Besonderheiten der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – die übliche Ärztebuchhaltung – ab. 1. Freibetrag für investierte Gewinne erstmalig ab der Veranlagung 2007Bis zum 31.12.2007 kann noch investiert werden, um bei der Veranlagung
2007 in den Genuss des Freibetrages zu kommen. Ein Gewinnanteil von
maximal 10 % ist ab 2007 dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
2. Glättung der Progression bzw. GewinnverlagerungBei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass
nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der
Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei
der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim
Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen
und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die
fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten. 3. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte InvestitionenEine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme (Zahlungszeitpunkt in diesem Fall ) des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2007, steht eine Halbjahres-AfA zu. 4. Erwerb von geringwertigen WirtschaftsgüternWirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn ein Erwerb für 2008 ohnehin geplant ist. Die volle Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut setzt aber die Bezahlung (im Gegensatz zur „Normal-AfA“ nach Punkt 3.) voraus. 5. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2002 aus. 6. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für MitarbeiterGeschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines
Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei um Sachzuwendungen
(Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind
immer steuerpflichtig. 7. Für bilanzierende Ärzte: Festlegung der Entnahmestrategie bei Inanspruchnahme der begünstigten BesteuerungDie begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne können nun auch
bilanzierende Ärzte erstmals mit der Veranlagung 2007 in
Anspruch nehmen.
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